Baugutachter Melle

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Christoph Brockhoff Melle

Christoph Brockhoff

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Dipl. Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten
  • Recognised European Valuer (TEGoVA)
  • Zertifizierter Immobiliengutachter (DIAZert) für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV aller Immobilienarten (LF)
  • Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK)
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Melle steht Ihnen Herr Christoph Brockhoff als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Christoph Brockhoff kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Melle, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Melle kommen bzw. sich nicht in Melle auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Melle - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Melle hat rund 46.000 Einwohner und liegt im Landkreis Osnabrück. Dier ist die größte Stadt im Landkreis und eine selbständige Gemeinde in Niedersachsen. In der Umgebung von ca. 30 Km liegen die Städte Osnabrück, Herford und Bielefeld. Melle steht unter den bundesweit flächengrößten Gemeinden Deutschlands auf Platz 40.
Folgemde Stadtteile grenzen an Nordrhein-Westfalen Stadtteile Buer, Bruchmühlen, Riemsloh, Neuenkirchen und Wellingholzhausen grenzen an das Land Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 800, wurde die Urkirche und der Meyerhof erbaut .Die ehemalige Burgmanns- und Hansestadtdiente seit dem 12. Jahrhundert mit dem Schloss Gesmold und der Grönenburg dem Hochstift Osnabrück als Sicherung. Das 850-jährige Bestehen, feierte die Stadt im Jahre 2019. Melle ist auch für seine Park- und Waldflächen bekannt.

Wichtige Anlaufstellen:
Bürgeramt:
Schürenkamp 16
49324 Melle
Telefon: 05422 965-0

Stadtverwaltung Melle
Rathaus:
Markt 22
49324 Melle

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